Rechtsprechung
BGH, 24.09.1980 - 2 StR 274/80 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,1855) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine Urteilsformel zur Erkennbarkeit des Gesetzesverstoßes - Annahme eines besonders schweren Falles nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 20.12.1978 - 2 StR 191/78
Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sowie wegen falscher …
Auszug aus BGH, 24.09.1980 - 2 StR 274/80
Das bloße Fehlen derartiger Strafmilderungsgründe darf aber nicht strafschärfend berücksichtigt werden (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78 - und Beschlüsse vom 11. Januar 1980 - 2 StR 761/79 -, vom 24. April 1980 - 2 StR 168/80 - und vom 18. Juni 1980 - 2 StR 280/80). - BGH, 16.08.1979 - 4 StR 431/79
Revisionsrechtlicher Bestand eines nicht den zugrundegelegten Strafrahmen …
Auszug aus BGH, 24.09.1980 - 2 StR 274/80
Der Schuldspruch begegnet inhaltlich keinen rechtlichen Bedenken; jedoch muß er neu gefaßt werden, da die Urteilsformel erkennen lassen muß, gegen welchen Straftatbestand des Betäubungsmittelgesetzes der Angeklagte verstoßen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juli 1979 - 4 StR 372/79 - und vom 16. August 1979 - 4 StR 431/79). - BGH, 09.11.1976 - 1 StR 649/76
Keine Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln bei …
Auszug aus BGH, 24.09.1980 - 2 StR 274/80
"Entgegen der Auffassung der Revision begegnet es zwar keinen rechtlichen Bedenken, daß die Strafkammer die Strafe der Vorschrift des § 11 Abs. 4 Satz 1 BetMG entnommen hat, da zum einen die Bejahung eines unbenannten besonders schweren Falles i.S.d. § 11 Abs. 4 Satz 1 BetMG rechtlicher Überprüfung standhält, zum ändern aber jedenfalls das Regelbeispiel nach § 11 Abs. 4 Satz 2 Nr. 5 BetMG gegeben ist: bei den vom Angeklagten abgegebenen Betäubungsmitteln - insoweit sind die Einzelmengen der abgegebenen Betäubungsmittel zusammenzuzählen (BGH, Urteil vom 9. November 1976 - 1 StR 649/76) - handelt es sich nicht mehr um eine geringe Menge.
- BGH, 18.06.1980 - 2 StR 280/80
Strafschärfende Wertung der Tatbegehung ohne finanzielle Notlage - Handeln aus …
Auszug aus BGH, 24.09.1980 - 2 StR 274/80
Das bloße Fehlen derartiger Strafmilderungsgründe darf aber nicht strafschärfend berücksichtigt werden (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78 - und Beschlüsse vom 11. Januar 1980 - 2 StR 761/79 -, vom 24. April 1980 - 2 StR 168/80 - und vom 18. Juni 1980 - 2 StR 280/80). - BGH, 11.01.1980 - 2 StR 761/79
Fehlen einer wirtschaftlichen Notlage, übersteigertes Gewinnstreben und der …
Auszug aus BGH, 24.09.1980 - 2 StR 274/80
Das bloße Fehlen derartiger Strafmilderungsgründe darf aber nicht strafschärfend berücksichtigt werden (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78 - und Beschlüsse vom 11. Januar 1980 - 2 StR 761/79 -, vom 24. April 1980 - 2 StR 168/80 - und vom 18. Juni 1980 - 2 StR 280/80). - BGH, 24.04.1980 - 2 StR 168/80
Strafschärfende Berücksichtigung bei Fehlen eines Strafmilderungsgrundes
Auszug aus BGH, 24.09.1980 - 2 StR 274/80
Das bloße Fehlen derartiger Strafmilderungsgründe darf aber nicht strafschärfend berücksichtigt werden (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78 - und Beschlüsse vom 11. Januar 1980 - 2 StR 761/79 -, vom 24. April 1980 - 2 StR 168/80 - und vom 18. Juni 1980 - 2 StR 280/80). - BGH, 26.07.1979 - 4 StR 372/79
Neufassung des Schuldspruchs wenn der Urteilsformel nicht zu entnehmen ist, gegen …
Auszug aus BGH, 24.09.1980 - 2 StR 274/80
Der Schuldspruch begegnet inhaltlich keinen rechtlichen Bedenken; jedoch muß er neu gefaßt werden, da die Urteilsformel erkennen lassen muß, gegen welchen Straftatbestand des Betäubungsmittelgesetzes der Angeklagte verstoßen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juli 1979 - 4 StR 372/79 - und vom 16. August 1979 - 4 StR 431/79).
- BGH, 31.10.1980 - 2 StR 603/80
Betäubungsmittelstrafrecht: Fehlerhafte Strafbemessung
Das bloße Fehlen eines solchen Milderungsgrundes darf aber nicht strafschärfend berücksichtigt werden (BGH, Beschluß vom 24. September 1980 - 2 StR 274/80; Schmidt MDR 1979, 884, 885).